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Die Öffnungsschritte

Der Badische Chorverband meldet auf seiner Website: „Ob Proben und
Veranstaltungen der Amateurmusik (Chöre und Musikvereine) wieder möglich sind,
ist abhängig davon, in welchem Stadt- und Landkreis Sie sich befinden.“

Öffnungsstufe 1: Bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder
Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt:
Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich mit Test- und
Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor
Ort sowie Kontaktdokumentation). Dies schließt auch Proben und Aufführungen
der Breitenkultur (also auch der Amateurmusik) mit ein.
Maximal zulässig sind
100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür
zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können.
Neu ab 07.06.2021: Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder
Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind mit bis zu 100 Personen
außen und mit bis zu 10 Personen innen möglich

Öffnungsstufe 2: Zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer
weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz. Kulturveranstaltungen
in Innenräumen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern und Open-Air mit bis
zu 250 Personen im Publikum sind erlaubt mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet
tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie
Kontaktdokumentation).
Neu ab 07.06.2021: Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder
Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind mit bis 250 Personen außen
und mit bis 100 Personen innen möglich

Öffnungsstufe 3: Nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen
Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz gilt: Kulturveranstaltungen in
Innenräumen mit bis zu 250 Besucherinnen und Besuchern und Open-Air mit bis zu
500 Personen im Publikum sind erlaubt mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet
tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie
Kontaktdokumentation).
Neu ab 07.06.2021: Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder
Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind mit bis zu 500 Personen
außen und mit bis zu 250 Personen innen möglich

Generell ist für alle Öffnungsstufen vorgesehen, dass ein tagesaktueller negativer
Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss. Es besteht
weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske.
Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter. Ein Hygienekonzept muss vorliegen.

Maßgeblich für die Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte auf Ebene der
Stadt- und Landkreise.

Viele Grüße, bis nächste Woche, Ingo Kuntermann

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