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Maskenpflicht beim Singen in der Chorprobe !!

Wie in der letzten Ausgabe berichtet muss seit der ab dem 24.11.2021 geltenden Corona Verordnung während der Chorproben auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Gegen diese Maßnahme haben alle drei Chorverbände in Baden Württemberg nun Beschwerde erhoben. Mal sehen was dabei heraus kommt. Wir werden auf jeden Fall unsere Proben bis auf Weiteres aussetzen, da die Verordnung keinen vernünftigen Probenbetrieb zulässt. Liebe Sänger das heißt, dass wir weiterhin geduldig und vorsichtig sein müssen bis wir uns wieder gemeinsam beim Proben sehen können.

Ein großes Dankeschön auch an alle unsere Mitglieder, die uns trotz eines fast gänzlich zum Erliegen gekommenen Vereinslebens die Treue halten.

Der Pressewart

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