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Chorproben

Corona hat uns weiter im Griff und so ist eine Aufnahme der Chorproben noch nicht allgemein zu vertreten.

Unter bestimmten Voraussetzungen wären jedoch Chorproben laut Richtlinien des Badischen Chorverbandes aber möglich. So können nur Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) ohne vorherigen Test an der Probe teilnehmen. Es wäre deshalb gut, wenn sich jeder geboosterte Sänger beim Vorstand melden würde, damit wir eine Übersicht haben und entsprechend planen können. Auch ist gedacht die Sänger über Telefon nach dem aktuellen Stand abzufragen.

Die Abstandsregeln könnten wir einhalten. Die Lüftungsvorschriften können wir problemlos erfüllen. Auch die Hygienevorschriften sind kein Problem. Auf die Maskenplicht beim Singen in geschlossenen Räumen kann dann verzichtet werden. Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen, in Quarantäne sind oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, ist die Teilnahme an Proben grundsätzlich untersagt ! Wenn die Vorstandschaft alle Informationen hat, werden wir bemüht sein mit den Proben im Laufe des Februars wieder beginnen zu können. In diesem Sinne grüßt Euch

Der Pressewart

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