Seit dem 24.11.2021 gilt in Baden-Württemberg laut Corona Verordnung die Alarmstufe II. Das heißt, dass bei Veranstaltungen der Breitenkultur mit Gesang oder Blasmusik die 2G+ Regel gilt, Zutritt nur für geimpfte oder genesene Teilnehmer mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Die Verantwortlichen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet (§6 Coronaverordnung). Hierfür müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen werden. Für das Singen im Amateurbereich in Chorproben bedeutet dies beispielsweise, dass das Tragen einer medizinischen Maske in der Alarmstufe im Regelfall auch während des Singens erforderlich ist.
Liebe Sänger, so schwer es uns auch fällt, unter diesen Vorgaben hat unser Vorstand richtig entschieden und die Chorproben bis auf weiteres ausgesetzt. Verhaltet euch weiterhin vorsichtig und bleibt gesund.